Wenn Sie Waren in die EU einführen, die für ein Drittland bestimmt sind oder deren Bestimmungsland noch ungewiss ist, können Sie diese in einem Zoll-Lager unverzollt zwischenlagern. Das erspart Ihnen das Zollverfahren bei der Einfuhr und das Zoll-Rückerstattungsverfahren bei der Wiederausfuhr.

Ein Zoll-Lager spart Einfuhrzölle, Einfuhr-Umsatzsteuer, Abgaben bei Retouren und den damit verbundenen buchhalterischen Aufwand. Sie erhalten sich die volle Flexibilität bis das endgültige Bestimmungsland geklärt ist. Erst dann wird die Ware in das entsprechende Zollverfahren überführt.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Zoll-Lagers, empfehlen Ihnen das geeignete Verfahren, analysieren Ihr Waren-Wirtschaftssystem, richten entsprechende Schnittstellen ein und schulen Ihre Mitarbeiter. Wir übernehmen auch die Einrichtung und Abwicklung eines Zoll-Lagers im Ganzen für Sie oder arbeiten auftragsbezogen, je nach Bedarf.

Um Zollverfahren wirklich optimal abwickeln zu können, braucht es Spezialwissen. Dann kann man – ähnlich wie bei Steuerverfahren – eine Menge Geld, Zeit und Arbeit sparen. Hierfür eine eigene Fachabteilung aufzubauen, ist aufwändig und birgt Personalrisiken. Zudem ist Outsourcing problemlos. Alle Daten werden elektronisch übermittelt und stehen allen Beteiligten jederzeit zur Verfügung. Auch Semi-Outsourcing ist möglich, wenn zum Beispiel Auftragsspitzen abgefedert werden sollen.